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Kulturarbeit - 23. April 2009 - Klaus Torsy
Kultur als Staatsziel gescheitert
Der Rechtsausschuss des Bundestages spricht sich gegen eine Aufnahme in das Grundgesetz aus. Kulturrat: "Sehr bedauerlich."
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Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich mit den Stimmen der großen Koalition gegen ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz ausgesprochen. Die Vertreter von FDP und Linken stimmten dafür, die der Grünen enthalten sich. Die Beschlussempfehlung geht jetzt an das Plenum des Parlaments, das voraussichtlich noch vor der Sommerpause darüber beraten wird.
Zur Debatte stand ein Vorschlag der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestags, eingebracht von der FDP-Fraktion (BT-Drucksache 16/387): "Der Staat schützt und fördert die Kultur". Dieser sollte als neuer Artikel 20 b in das Grundgesetz eingefügt werden.
Der Deutsche Kulturrat bezeichnete dabei das Verhalten des federführenden Rechtsausschusses als "besonders skandalös", da er das Staatsziel Kultur abgelehnt habe, bevor der lediglich mitberatende Kulturausschuss des Bundestages überhaupt ein Votum habe abgeben können.
Der Geschäftführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte in Berlin: "Das Staatsziel Kultur im Grundgesetz ist für diese Legislaturperiode gescheitert. Das ist sehr bedauerlich, weil gerade in der Finanz- und Wirtschaftkrise ein deutliches Signal für die Legitimität der öffentliche Kulturförderung sehr wichtig gewesen währe. Die Debatte um das Staatsziel Kultur im Grundgesetz wird aber spätestens in der nächsten Legislaturperiode weitergeführt werden."
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