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Kulturarbeit - 12. Oktober 2010 - Klaus Torsy

Keine Subvention, sondern Investition

Mehr Anstrengung bei der Kulturförderung angemahnt: Der Deutsche Kulturrat verabschiedet Forderungen an Bund, Länder und Kommunen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Kirchen und Stiftungen.


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Der Deutsche Kulturrat hat Bund, Länder und Kommunen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die Kirchen und die privaten Stiftungen aufgerufen, mehr Anstrengungen bei der Kulturförderung zu unternehmen. Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann bemängelte heute in Berlin, Investitionen im Kulturbereich würden oftmals nur unter finanziellen Gesichtspunkten betrachtet. Wichtig sei es hingegen, die Förderung von Kultur, Kunst und kultureller Bildung nicht als Subvention, sondern als Investition in die Gesellschaft zu verstehen.

"Trotz der zentralen Bedeutung von Kunst, Kultur und kultureller Bildung für jeden Einzelnen und für die Gesellschaft insgesamt sind diese Bereiche gerade wieder von massiven Kürzungswellen betroffen", erklärte Zimmermann.

Von Bund, Länder und Kommunen fordert der Kulturrat daher die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur. Es müsse sichergestellt werden, dass Bund, Länder und Kommunen ihrer Verpflichtung, Kulturförderung zu leisten und kulturelle Teilhabe zu gewährleisten, nachkommen. Gegebenenfalls seien hierfür gesetzliche Regelungen erforderlich.

Da es sich bei der Kulturförderung um eine sogenannte freiwillige Leistung handelt, dürfe sie jedoch nicht als eine nachrangige Aufgabe betrachtet werden.


Gemeindefinanzkommission gefordert

Mit Blick auf die katastrophale Finanzlage der Kommunen fordert der Kulturrat eine angemessene finanzielle Ausstattung. Hier sei die Gemeindefinanzkommission gefordert. Ebenso müssten tragfähige Modelle zur Entschuldung überschuldeter Kommunen entwickelt werden. Zudem sollten verschiedene Modelle zur Umlandfinanzierung geprüft werden.

Angesichts weitgreifender Mittelkürzungen im Kulturbereich sei zudem der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer der wenigen Kulturträger mit verfassungsrechtlicher und politischer Finanzierungsgarantie. Durch den staatsvertraglich festgeschriebenen Funktionsauftrag auf den Feldern der Information, Bildung, Unterhaltung und Kultur stünden die Rundfunkanstalten in einer besonderen Verantwortung. Neben der Ausweitung seiner Kulturberichterstattung müssen sie noch stärker als bisher als Förderer und Unterstützer des unabhängigen Kulturschaffens tätig werden.

An die Kirchen gerichtet fordert der Kulturrat, Kunst und Kultur einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Neben der Pflege des kulturellen Erbes gelte es, insbesondere die zeitgenössischen Künste in den Blick zu nehmen und in Förderprogrammen bzw. Aufträgen zu berücksichtigen.

Auch die Stiftungen sollten die zeitgenössische Kunst und Kultur unterstützen und damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung von Kunst und Kultur leisten. Gefragt sei hier die Nachhaltigkeit der Fördertätigkeit.

Schließlich erneuerte der Kulturrat seine Forderung, das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern. Außerdem könnte ein Nothilfefonds des Bundes für in Not geratene Kultureinrichtungen eine Brückenfunktion zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur übernehmen.


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