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Kulturarbeit - 08. Februar 2010 - Klaus Torsy
Flagge zeigen bei Änderung des Grundgesetzes
Der Deutsche Kulturrat fordert, angesichts der bevorstehenden Grundgesetzänderung wegen Hartz IV endlich auch die Kultur als Staatsziel festzuschreiben.
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Der Anlass ist sozusagen fachfremd: Da sich die Ministerpräsidenten der unionsregierten Bundesländer und die Fraktionsspitze von CDU/CSU im Streit um die Reform der Jobcenter geeinigt haben, rückt eine baldige Änderung des Grundgesetzes näher. Auch die Opposition signalisiert Bereitschaft zum Gespräch. Der Deutsche Kulturrat hat daher die Bundestagsfraktionen aufgefordert, das Staatsziel Kultur gleich mit in der Verfassung zu verankern.
Im Detail solle das Grundgesetz um den Art. 20 b "Der Staat schützt und fördert die Kultur" ergänzt werden, so wie es die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags "Kultur in Deutschland" vorgeschlagen habe.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute in Berlin: "Dem Kulturbereich steht das Wasser bis zum Hals. Gerade weil die Kulturfinanzierung als sogenannte freiwillige Aufgabe der Kommunen missverstanden wird, leidet der Kulturbereich deutlicher als andere Bereiche unter der Finanzkrise der öffentlichen Hände."
Die Politik sei gefordert, die anstehende Grundgesetzänderung auch für die Stärkung der Kultur zu nutzen. "Die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke haben sich bereits für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz ausgesprochen. Teile der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/CSU-Fraktion haben sich ebenfalls zu Kultur als Staatsziel bekannt", erläuterte Zimmermann. "Jetzt heißt es Flagge zeigen und dem Kulturbereich in der Krise nachhaltig helfen."
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