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Kulturarbeit - 25. September 2010 - Klaus Torsy

Ermäßigter Umsatzsteuersatz in Gefahr

Fällt der ermäßigte Umsatzsteuersatz für den Kulturbereich? Gutachten: Kein geeignetes Instrument der Kulturförderung. Kulturrat fordert Politik zu einem klaren Bekenntnis für die bisherige Regelung auf.


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Der Deutsche Kulturrat hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäube (beide CDU) und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags aufgefordert, sich die Vorschläge der Gutachter zur Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Kultur nicht zu eigen zu machen.

Am Donnerstag war ein Forschungsgutachten – betitelt "Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten" –, welches das Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegeben hatte, veröffentlicht worden.

Darin schlagen die Gutachter für den Kulturbereich die vollständige Abschaffung der Umsatzsteuerermäßigungen vor. "Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme der Steuersatzermäßigung für die Lieferung von Lebensmitteln derzeit keine hinreichenden Gründe bestehen, die bestehenden Steuersatzermäßigungen fortzuführen oder im Rahmen des EU-rechtlich Zulässigen für weitere Leistungen Steuersatzermäßigungen einzuführen", ließ das Bundesfinanzministerium verlauten.

Die Gutachter unterstreichen zwar die hohe Bedeutung kultureller Leistungen und räumen ein, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesrepublik Deutschland wiederholt als "Kulturstaat" bezeichnet hat. Gleichwohl sehen sie in der Umsatzsteuerermäßigung aber kein geeignetes Instrument der Kulturförderung.

Widerspruch kam vom Deutschen Kulturrat, der die Bedeutung des ermäßigten Steuersatzes für die Teilhabe breiter Schichten der Bevölkerung an Kunst und Kultur betonte. Zugleich diene der geringere Steuersatz der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Kulturwirtschaft. Das Gutachten selbst führe aus, dass in den anderen EU-Mitgliedstaaten Umsatzsteuerermäßigungen bzw. -befreiungen üblich seien. Würde der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Deutschland abgeschafft, bedeute dies einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Kulturwirtschaft.


Ein "Bärendienst" angesichts des Spardrucks

Außerdem würde nach Einschätzung des Kulturrats der Zuschussbedarf öffentlicher Kultureinrichtungen steigen, da sie oftmals selbst kulturelle Güter und Dienstleistungen nachfragen. Die Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes beispielsweise für Bücher würde mit einem Schlag den Finanzbedarf von öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken deutlich erhöhen. Angesichts des bestehenden Spardrucks würde sich die Politik somit einen Bärendienst erweisen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, erklärte in Berlin: "Die jetzt vorgelegte Analyse von Umsatzsteuerermäßigungen rein unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten greift viel zu kurz. Die kulturpolitischen Wirkungen müssen in eine solche Analyse einfließen." Zimmermann forderte die Politiker zu einem "klaren Bekenntnis zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Kultur" auf.

Das deutsche Umsatzsteuergesetz sieht derzeit zwei Steuersätze vor: den Regelsteuersatz von 19 Prozent und den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Der Regelsteuersatz gilt grundsätzlich für jeden steuerpflichtigen Umsatz. Der ermäßigte Steuersatz wurde eingeführt, um sozial-, gesundheits-, kultur-, umwelt- und wirtschaftspolitische Zwecke zu fördern. Bis auf die jüngst eingeführte Ermäßigung bestimmter Hotelleistungen gehen die Ermäßigungen im Wesentlichen auf die Umsatzsteuerreform aus dem Jahre 1967 zurück.


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