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Kulturarbeit - 08. September 2009 - Klaus Torsy
"Der größte kulturpolitische Flop"
Staatsziel Kultur im Grundgesetz: Der Deutsche Kulturrat wirft dem Bundestag vor, den Kulturbereich im Regen stehen gelassen zu haben.
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Fördermittel für die Kultur in Zeiten von Sparhaushalten zu erhalten, wäre durch das Staatsziel Kultur im Grundgesetz verbessert worden, so die Einschätzung des Deutschen Kulturrats. Dessen Geschäftsführer Olaf Zimmermann erklärte heute in Berlin: "Die Legitimität von Kulturförderung in Zeiten leerer öffentlicher Kassen, das ist sicher, wäre durch den Satz 'Der Staat schützt und fördert die Kultur' im Grundgesetz gestärkt worden."
Mit Bezug auf die Bundestagssitzung vom 19. Juni 2009, in der das Parlament die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz mit Mehrheit abgelehnt hat, spricht der Kulturrat von einem großen "Misserfolg der Kulturpolitik in der zu Ende gehenden Legislaturperiode".
Dabei handele es sich auch nach parteiübergreifender Einschätzung beim Staatsziel Kultur nicht um eine beliebige Grundgesetzänderung, sondern um eine Wertentscheidung, nämlich um den Schutz der geistigen Lebensgrundlagen.
Alle Parteien, mit Ausnahme von CDU/CSU, so der Kulturrat, wollen diesen Fehler in der nächsten Legislaturperiode korrigieren. Das hätten die Antworten auf die Wahlprüfsteine gezeigt.
Olaf Zimmermann: "Jetzt, wo die ersten Vorboten der harten Einsparungswellen in Kulturbereich deutlich sichtbar werden, wächst das Unbehagen bei den Parlamentariern, ob die mehrheitliche Ablehnung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz in dieser Legislaturperiode wirklich sinnvoll gewesen ist."
"Die Ablehnung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz am 19. Juni im Deutschen Bundestag", so Zimmermann weiter, "war neben der verunglückten Föderalismusreform der größte kulturpolitische Flop der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Die Mehrheit im Deutschen Bundestag hat den Kulturbereich in dieser wichtigen Frage im Regen stehen gelassen."
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