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Kulturarbeit - 19. Juni 2009 - Klaus Torsy
Bundestag lehnt Staatsziel Kultur ab
Keine Verankerung im Grundgesetz. Kulturrat: Union hat den Sinn und Zweck des Staatsziels Kultur nicht verstanden.
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Der Bundestag hat heute eine Aufnahme des Staatsziels Kultur in die Verfassung abgelehnt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Die Fraktionen von FDP und Die Linke sowie eine Abgeordnete der Grünen stimmten für den Antrag, die überwiegende Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Der Entwurf hatte vorgesehen, einen Artikel 20b ins Grundgesetz aufzunehmen mit dem Wortlaut: "Der Staat schützt und fördert die Kultur."
Der Deutsche Kulturrat bedauerte in einer Stellungnahme das Votum der Volksvertreter, vor allem auch, dass die Sozialdemokraten trotz gegenteiliger Auffassung aus Koalitionsdisziplin nicht für den Antrag gestimmt hätten.
Kulturrat-Geschäftsführer Olaf Zimmermann erklärte in Berlin weiter: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte ihren Kulturpolitikern gleich gänzlich die Möglichkeit verwehrt, sich in die Debatte einzuschalten und stattdessen ihre Rechtpolitiker aufgeboten, die aus ihrem Unverständnis gegenüber der Kulturpolitik keinen Hehl machten."
Auch hinsichtlich eines erneuten Anlaufs nach der Bundestagswahl gab sich Zimmermann pessimistisch: "Deutlich wurde, dass die Union auch in der Zukunft unter keinen Umständen bereit ist, das Staatsziel Kultur ins Grundgesetz aufzunehmen. Statt ein Staatsziel Kultur bot die Union dem Kulturbereich kurzerhand den Kulturstaatsminister Bernd Neumann als eine Art dauerhafter staatlicher Kulturversicherung an. Hier wurde schmerzlich deutlich, dass die Union den Sinn und Zweck des Staatsziels Kultur im Grundgesetz nicht verstanden hat."
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