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Bonn passé
Der Stichtag der WocheGeschichte und Geschichten aus Bonn
Wolfgang Guting
Die erste Lebertransplantation in Deutschland
Vor 39 Jahren: 19. Juni 1969
Alfred Gütgemann (1907-1985), Direktor der Chirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Bonn, nimmt die erste Lebertransplantation in Deutschland vor.
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Diese chirurgische Großtat hatte jedoch ein juristisches Nachspiel: Die Bonner Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Chirurgen ein, der sich zudem noch mit einer Privatklage auf Schmerzensgeld auseinander zu setzen hatte.
Doch der Reihe nach:
Alfred Gütgemann war ein echter Bonner. Am 14.12. 1907 in Mehlem geboren, besuchte er in Bonn die Schule, studierte und promovierte hier. Von 1942 bis 1945 leitete er ein Lazarett der Wehrmacht in Smolensk. 1954 übernahm er an der Bonner Universität die Nachfolge von Erich Freiherr vom Redwitz an der Chirurgischen Universitätsklinik. Am 17. 1. 1985 starb Gütgemann in Bonn.
Unter Gütgemann erfuhr die Chirurgie der Bonner Universität wesentliche qualitative und quantitative Verbesserungen. Es wurde z. B. ein Herz-Lungen-Labor aufgebaut, wo eine Herz-Lungen-Maschine entwickelt wurde, die 1960 die erste erfolgreiche Operation mit einer Herz-Lungen-Maschine ermöglichte. Es wurde eine eigene Dialysestation errichtet und ein Nierentransplantationsprogramm aufgebaut. Während seiner Tätigkeit als Ordinarius für Chirurgie in Bonn gingen allein sieben eigenständige Lehrstühle aus der Chirurgischen Klinik hervor. Die Universitätskliniken erlangten internationales Niveau und wurden mit führend auf den Gebieten der Herzchirurgie, der Viszeralchirurgie, der Unfallchirurgie, der Thoraxchirurgie, der Transplantationschirurgie und der Gefäßchirurgie.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit Gütgemanns war die Leberchirurgie, zu der auch der Aufbau einer eigenen Station für Patienten gehörte, die an den Folgen einer Leberzirrhose litten. Leberpatienten aus ganz Deutschland wurden zu dieser Zeit nach Bonn überwiesen. Der Höhepunkt von Gütgemanns Beschäftigung mit Lebererkrankungen wurde am 19. Juni 1969 mit der ersten erfolgreichen Lebertransplantation in Deutschland erreicht.
Patient ist der dreißigjährige Student Volkmar G., dessen Leber von Krebs durchsetzt ist. Ein Versagen der Leber und der Tod des Patienten stehen unmittelbar bevor. In dieser Situation schlägt Gütgemann Volkmar G. vor, das Risiko einer Lebertransplantation einzugehen. Der Patient stimmt zu und mit einem Team von 40 Ärzten und Schwestern nimmt der Professor den Eingriff vor, der fünfeinhalb Stunden dauern sollte. Die entfernte kranke Leber wiegt fast fünf Kilo, das dreifache des Gewichts einer gesunden Leber. Die Operation gelingt und Volkmar G. kann mit der neuen Leber noch sieben Monate leben, erheblich länger als die meisten der bis dahin 50 Patienten, die sich in anderen Ländern einer Lebertransplantation unterzogen. Die Todesursache war schließlich Leberversagen infolge einer hepatitischen Infektion.
Spender des Organs war der Förster Rüdiger R., 31 Jahre alt, der an einer Gehirnblutung gestorben war. Der Haken an der Sache war allerdings, dass weder die Witwe noch die Mutter des Verstorbenen von der Operation wussten oder gar ihre Einwilligung gegeben hatten. Sie erfuhren von der Organspende ihres Mannes, respektive Sohnes, aus der Zeitung. Und hier setzte dann auch das juristische Nachspiel ein. Die Angehörigen des Försters erstatteten Strafanzeige bei der Bonner Staatsanwaltschaft und strengten eine Zivilklage auf je 16.000 DM Schmerzensgeld an.
Den Verfahren wurde bundesweit besondere Aufmerksamkeit gewidmet, da man sich allgemeine Klärungen zur Rechtslage von Transplantationen in Deutschland erwartete. Doch diese Hoffnungen wurden enttäuscht. Denn das Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft mit der Begründung eingestellt, dass "das Streben nach Errettung und Erhaltung des Lebens des an Leberkrebs erkrankten Patienten G. dem Streben der Angehörigen des Försters R., einen unversehrten Leichnam zu bestatten, vorgeht". Doch in dem Zivilverfahren befanden die Richter, ein Patient müsse sich "davor geschützt wissen, daß bei seinem evtl. eintretenden Tod eines seiner Organe ohne jede Rücksicht auf seinen Willen oder die Einwilligung seiner Angehörigen - evtl. sogar mißbräuchlich - entnommen werden kann". Zu einer Zahlung von Schmerzensgeld wurde Gütgemann nicht verurteilt, da der Eingriff "nicht aus kommerziellen Gründen" geschah.
Heute erhalten rund 800 Patienten pro Jahr in Deutschland eine neue Leber. Die Lebenserwartung der Operierten ist inzwischen fast durchschnittlich, wenn sie das erste kritische Jahr überstehen was immerhin bei über 80% der Fall ist. Doch es gibt immer noch viel zu wenig Organspenden.
1977 wurde Gütgemann als Ordinarius für Chirurgie emeritiert. Insgesamt nahm er in Bonn sieben Lebertransplantationen vor, bevor sich das Zentrum der deutschen Transplantationsmedizin an die Hochschule Hannover verlagerte.
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